Hinweis: Veraltete Rechtslage
Die europäische Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745, auch bekannt als MDR, ersetzt die bisherigen Richtlinien 93/42/EWG (MDD) und 90/385/EWG (AIMD). Für In-vitro-Diagnostika gilt eine separate Verordnung (EU) 2017/746, die als IVDR bezeichnet wird und die die bisherige Richtlinie 98/79/EG (IVDD) ersetzt. Mit beiden EU-Verordnungen tritt auch das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) stufenweise außer Kraft, einschließlich der Bestimmungen zum Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte gemäß § 30 des deutschen Medizinproduktegesetz.