Mund-Nase-Schutz oder Atemmaske
In einigen Bundesländern und Städten ist das Tragen von Masken bereits Pflicht. Diese Maskenpflicht gilt für Behelfsmasken oder Schals, nicht jedoch für echte Masken.
Das Plakat der IFA / DGUV zeigt die unterschiedlichen Schutzprinzipien zwischen einem medizinischen Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske. Zu den Atemschutzmasken zählen auch filtrierende Halb-Atemschutz-Masken z.B. FFP II.
Das Plakat können Sie hier als PDF anschauen und herunterladen.