Anbieterkennzeichnung:
NEMIUS Group GmbH
Berliner Straße 116
63065 Offenbach am Main
Deutschland
1. Geltungsbereich
a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NEMIUS Group GmbH (im Folgenden NEMIUS genannt) stellen vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen die alleinige vertragliche Grundlage zur Regelung der geschäftlichen Beziehung zwischen NEMIUS und Kunden, Auftraggebern, Abnehmern, Dienstleistern und sonstigen Leistungserbringern (im Folgenden Kunden genannt). Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie deren Annahme erfolgen von Seiten beider Vertragsparteien ausschließlich aufgrund der hier getroffenen Regelungen.
b. NEMIUS bietet Dienstleistungen in den Bereichen Consulting und Academy und Weiterbildung und Interims-, Projekt- und Prozessmanagement an. Neben den allgemeinen Regelungen werden zu den jeweiligen Bereichen spezielle Regelungen getroffen.
c. Dieser Vertrag gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Verbundene Unternehmen sind sämtliche Unternehmen, an denen der Kunde direkt oder mittelbar gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, auch wenn diese die Voraussetzungen der §§ 15ff AktG nicht erfüllen.
2. Vertragsschluss und Rahmen der Leistungserbringung
a. Verträge zwischen NEMIUS und Kunden kommen ausschließlich schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax etc.) zustande. NEMIUS wird auf die Anfrage des Kunden ggf. ein Angebot schriftlich oder in Textform übersenden. In dem Angebot kann eine zeitliche Befristung der Gültigkeit enthalten sein. Der Vertragsschluss (Beauftragung von NEMIUS) kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, die ebenfalls schriftlich oder in Textform sowie ggf. innerhalb der Befristung des Angebots erfolgen muss. Die Angebote von NEMIUS sind freibleibend hinsichtlich der konkret einzusetzenden Mitarbeiter und der Zeitpläne, sofern diese nicht gesondert als fix vereinbart zugesagt wurden.
b. Die so geschlossenen Verträge beziehen sich auf die Erbringung ausschließlich von Dienstleistungen von NEMIUS für den Kunden. Geschuldet ist das Tätigwerden unter Beachtung der fachlichen und gesetzlichen Regeln. Hinsichtlich der Erreichung der Ziele der Beauftragung wird durch den Vertragsschluss von NEMIUS keine Garantie übernommen.
c. Durch die Beauftragung von NEMIUS soll keine Arbeitnehmerüberlassung im rechtlichen Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgen und kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter von NEMIUS und dem Kunden begründet werden. Die Tätigkeiten, die von NEMIUS aufgrund der Beauftragung ausgeführt werden, erfolgen zur Erfüllung der aufgrund der Beauftragung definierten Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverträge zwischen dem Kunden und NEMIUS. Eine Eingliederung der Mitarbeiter von NEMIUS in den Geschäftsbetrieb des Kunden darf und wird nicht erfolgen, insbesondere stehen die Mitarbeiter von NEMIUS unter der alleinigen fachlichen und dienstlichen Aufsicht von NEMIUS.
3. Consulting / Mitwirkungspflichten
a. Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch NEMIUS erfolgt gemäß den gesetzlichen Grundlagen in Rahmen der durch die schriftliche Beauftragung konkret definierten Leistungspflichten.
b. Der Kunde erbringt auf eigene Kosten und Gefahr die erforderlichen Mitwirkungs-, Beistell- und Informationspflichten, um NEMIUS die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen. Insbesondere erbringt der Kunde die folgenden Mitwirkungs- oder Beistellleistungen:
- aa) Der Kunde wird den zur Erbringung der vertraglichen Leistungen von NEMIUS eingesetzten Mitarbeitern die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Zugangsrechte zu Räumlichkeiten, Systemen, Hardware und Software-Programmen sowie sonstige Rechte einräumen.
- bb) Der Kunde wird NEMIUS bzw. deren mit der jeweiligen Leistungserbringung beauftragten Mitarbeitern Zugang zu den für ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen notwendigen Informationen versorgen.
- cc) Der Kunde wird, sofern erforderlich, Rechnerzeiten, Testdaten, Datenerfassungskapazitäten inklusive der nötigen Sicherheits-Backuparchitektur rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen und eine funktionierende technische und personelle Umgebung zur Leistungserbringung durch NEMIUS gewährleisten. Er wird hierzu eigene hinreichend kompetente Mitarbeiter im vereinbarten, mindestens aber im erforderlichen Umfang bereitstellen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses zu ermöglichen.
- dd) Erfolgt die Leistungserbringung unmittelbar auf technischen Systemen des Kunden wie dessen IT-Infrastruktur, so richtet der Kunde NEMIUS für die Erbringung der Leistungen sofern erforderlich einen Online-Zugriff (über VPN oder RAS) auf sein Netzwerk und die installierten Anwendungen ein. Der Kunde stellt die notwendige Infrastruktur in Form eines ausreichend dimensionierten Administrator- Arbeitsplatzes und die Berechtigungen für NEMIUS gemäß den vereinbarten Vorgaben zur Verfügung.
- ee) Die Parteien können in den Einzelverträgen ergänzend jeweils besondere Mitwirkungs- und Beistellleistungen vereinbaren.
- ff) Bei nicht rechtzeitiger, fehlerhafter oder nicht vollständiger Erfüllung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten kann NEMIUS nach Erinnerung in Textform und angemessener Fristsetzung die jeweiligen Pflichten des Kunden an dessen Stelle erfüllen, soweit dies tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch des Kunden auf Übernahme der Pflichten durch NEMIUS besteht nicht. Sofern die Erfüllung der Pflichten durch NEMIUS vorgenommen wird, erfolgt eine Mitteilung an den Kunden hierüber. NEMIUS kann Ersatz des entstandenen Aufwandes und ggf. Schadens verlangen, der durch die nicht rechtzeitige, fehlerhafte oder nicht vollständige Erfüllung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden bedingte Verzögerung sowie die Erfüllung der Pflichten des Kunden entstanden ist; ferner ist NEMIUS für eine hieraus resultierende Einschränkung der vertraglichen Leistungen nicht verantwortlich. NEMIUS wird sich in diesem Fall angemessen bemühen, die Vertragsleistungen ungeachtet der fehlenden Erfüllung der Beistellungen und Supportleistungen zu erfüllen. Soweit NEMIUS durch ein solches Bemühen weitere Zusatzkosten entstehen, insbesondere durch eine Erhöhung des Aufwandes, hat der Kunde auch diese Kosten an NEMIUS zu erstatten.
- gg) Soweit kein bestimmter Zeitpunkt für die Erfüllung Mitwirkungs- und Beistellpflichten vorgesehen ist, wird NEMIUS diese mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf beim Kunden anfordern.
4. Academy und Weiterbildung
a. Seminare, Kurse, Fort- und Weiterbildungen (im Folgenden Veranstaltung genannt) kündigt NEMIUS rechtzeitig vor deren Beginn auf der unternehmenseigenen Website sowie in Broschüren und im Falle der Registrierung und des Einverständnis des Kunden per E-Mail, Newsletter oder postalisch an. Diese Ankündigung soll die Möglichkeit zur Anmeldung geben. Die Durchführung des Seminars steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der in der Ankündigung genannten Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt vorbehaltlich anderer Ankündigungen in den Veranstaltungsunterlagen mindestens vier Personen.
b. Die Veranstaltungen dienen rein selbständigen, beruflichen und / oder gewerblichen Zwecken.
c. Anmeldevorgang bei Seminaren:
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann schriftlich, per E-Mail oder über ein entsprechendes Tool auf unserer Unternehmens Website erfolgen. Auf die Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung der Anmeldung. Hierdurch wird lediglich der Erhalt der Anmeldung bestätigt, nicht hingegen, dass die betroffene Veranstaltung durchgeführt wird oder dass der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung hat. Nach Prüfung der vorliegenden Anmeldungen und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird NEMIUS für die ausgewählten Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eine gesonderte Annahmeerklärung in Form einer Vertragsbestätigung versenden, durch die erst der Veranstaltungsvertrag zwischen dem Kunden und NEMIUS zustande kommt.
d. Leistungsumfang: Der vom Kunden angemeldeten Teilnehmer hat gegenüber NEMIUS Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die zugehörigen umfassenden Unterlagen, sofern diese für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen werden. Zusätzliche Leistungen wie die Übernachtung im Veranstaltungshotel sind von NEMIUS nur geschuldet, wenn diese in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert angeführt wurden.
e. Vortragender, Redner, Dozenten, Ausbildungsleiter etc. sind freibleibend und können, sofern diese als solche persönlich in der Veranstaltungsankündigung genannt werden, im Falle der persönlichen Verhinderung ausgetauscht werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung.
f. Die Teilnahmegebühr ist für sämtliche Veranstaltungsteile zuzüglich Umsatzsteuer sowie einschließlich aller sonstigen Nebenkosten innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Vertragsbestätigung zu zahlen, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In Ausnahmen kann die vorgenannte Teilnahmegebühr nach gesonderter Vereinbarung in bar bei Veranstaltungsbeginn gezahlt werden. Ist die Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn bei NEMIUS eingegangen, kann NEMIUS dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern.
g. Rücktrittsrecht:
Der Kunde kann innerhalb bestimmter Fristen vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro (netto) zuzüglich eventueller individuell dem Teilnehmer zuzuordnenden Auslagen an.
Erfolgt der Rücktritt 20 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, fällt die Hälfte der Teilnahmegebühr inklusive Steuern sowie einschließlich aller sonstigen Nebenkosten an, maximal jedoch 4.500 Euro (netto).
Nach Ablauf der 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht nach diesem Absatz mehr. Dem Kunden ist im Falle des Rücktritts der Nachweis der höheren Ersparnis von Aufwendungen durch NEMIUS gestattet.
h. Im Falle der Ausübung des vorgenannten vertraglichen Rücktrittsrechts hat die Zahlung durch den Kunden jeweils innerhalb von zwei Wochen nach der Erklärung des Rücktritts zu erfolgen. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr bereits erfolgt sein, wird diese von NEMIUS abzüglich der zu zahlenden Gebühren an den Kunden erstattet.
i. Der Kunde kann den Teilnehmer der Veranstaltung bis 2 Werktage vor deren Beginn durch einen anderen Teilnehmer ersetzen. Setzt die Veranstaltung Vorkenntnis und/ oder besondere Fähigkeiten voraus, müssen diese bei der Ersatzperson ebenfalls vorliegen. Die Ersetzung gilt für die gesamte Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen also für sämtliche Tage. Die Aufsplittung unterschiedlicher Veranstaltungsteile oder -tage auf mehrere Personen ist ausgeschlossen.
j. Es erfolgt keine Erstattung bei Nichterscheinen eines Teilnehmers zu einzelnen Tagen oder Teilen von Tagen von Veranstaltungen. In Einzelfällen können Nachholtermine vereinbart werden.
k. Es wird ergänzend auf die Vorschriften der Prüfungsordnung, in der jeweils bei Anmeldung gültigen Fassung verwiesen.
l. Bei nachträglichem Unterschreiten der Mindestanzahl von 4 Teilnehmern steht NEMIUS ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Veranstaltungen basieren zu einem wesentlichen Teil auf der Interaktion der Teilnehmer, etwa in Gruppenarbeit. Der Weiterbildungs- und Schulungszweck ist, ohne diese Mittel nicht in der hohen Qualität zu erreichen, die erwartet werden kann. Die Kündigung muss bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen und kann vorab in Textform (per E-Mail) ausgesprochen werden. Infolge der Kündigung nach diesem Absatz erfolgt die umgehende volle Kostenerstattung durch NEMIUS an die Kunden.
m. Die gesetzlichen Rechte, sich von dem Veranstaltungsvertrag zu lösen, bleiben unberührt.
5. Interims-, Projekts- und Prozessmanagement
a. NEMIUS ist der Vertragspartner des Kunden sowie des für NEMIUS tätigen Interims, Projekt- bzw. Prozessmanagers (im Weiteren kurz Projektleiter genannt). NEMIUS erbringt seine Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Kunden nach Maßgabe des mit dem Kunden abzuschließenden projektbezogenen Vertrages auf Basis des projektbezogenen Angebotes von NEMIUS und entsprechender Beauftragung durch den Kunden in Form der Stellung eines Projektleiters oder anderer projektbezogener Mitarbeiter. Durch eine entsprechende Bezugnahme werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierter Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages. Die jeweilig beim Kunden laut Angebot einzusetzenden Mitarbeiter sind freibleibend und können im Bedarfsfall nach Rücksprache mit dem Kunden von NEMIUS durch andere Mitarbeiter ersetzt werden, die in Bezug auf das jeweilige Projektziel über gleichwertige Qualifikationen verfügen.
b. Der Projektleiter und die sonstigen Mitarbeiter von NEMIUS stehen zum Kunden in keinem Arbeitsverhältnis. Sie sind unter Berücksichtigung der Belange des Kunden in der Gestaltung ihrer Dienstzeiten frei und befugt, sich vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und von NEMIUS auch mit eigenem Personal zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten zu bedienen.
c. Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Räume.
d. Der Kunde wird NEMIUS, den Projektleiter und sämtliche anderen ggf. mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter von NEMIUS nach besten Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Vertrages zu ermöglichen, und er wird aus eigener Initiative alle zur Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Kunde wird NEMIUS und dem Projektleiter insbesondere alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bestimmungen (z.B. Satzung der Gesellschaft, Firmendirektive, Projektspezifikation usw.) zur Verfügung stellen. Für Schäden, die auf das Fehlen derartiger Informationen und Unterlagen zurückzuführen sind, haften weder NEMIUS noch der Projektleiter.
e. NEMIUS kann den Interims, Projekt oder Prozessmanagement Vertrag mit Wochenfrist schriftlich oder in Textform kündigen, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung seinen o.g. Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und hierdurch die Durchführung des Projekts bzw. die Erbringung der Leistungen von NEMIUS erschwert oder behindert wird. Innerhalb der Wochenfrist wird NEMIUS die Leistungserbringung, soweit dies kalendermäßig geplant war, fortsetzen und innerhalb der geplanten Leistungszeiten soweit möglich eine geordnete Projektübergabe vorbereiten.
f. Der Kunde kann den Interims, Projekt oder Prozessmanagement-Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vertrag wird zwar nach den in dem Angebot definierten Konditionen abgerechnet, abweichend von § 621 BGB wird jedoch wegen der erforderlichen langfristigen kalendermäßigen Planung des Einsatzes der Mitarbeiter eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vereinbart. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen, die Frist wird durch Erhalt der Kündigung durch NEMIUS in Gang gesetzt. Die während dieser Zweimonatsfrist von NEMIUS erbrachten Leistungen werden nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
6. Preise / Rechnungslegung / Zahlung
a. Für die vertraglichen Leistungen erhält NEMIUS die in den jeweiligen Einzelverträgen ausgewiesene Vergütung. Die Leistungen werden, soweit die Parteien in den Einzelverträgen keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, gemäß den getroffenen Vereinbarungen abgerechnet. Die abgerechnete Leistungserbringung gilt mit Begleichung der Rechnung als genehmigt, es sei denn, die Rechnung wurde unter Vorbehalt beglichen.
b. Die aufgrund eines Einzelvertrags geschuldete Vergütung wird in angemessenem Umfang neu vereinbart, wenn ein Einzelvertrag geändert oder ergänzt wird. Aufwendungen, die durch Einführung oder Änderung von gesetzlichen Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
c. Unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vergütung ist der Kunde verpflichtet, jeglichen ggf. entstandenen Mehraufwand von NEMIUS zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Regelungen dieses Vertrages nicht nachgekommen ist. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus Nr. 3 b) dieses Vertrages, erhöht sich die vereinbarte Vergütung für den Mehraufwand von NEMIUS auf 200% der ursprünglich vereinbarten Vergütung, sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde. Wurde keine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, berechnet sich die Zusatzvergütung für den Mehraufwand auf Basis von 200% des jeweils gültigen Tages- bzw. Stundensatzes von NEMIUS.
d. Die in den Angeboten von NEMIUS genannten Preise sind vorbehaltlich anderer Kennzeichnung Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese Preise beziehen sich auf eine Leistungserbringung zu den Kernarbeitszeiten (KAZ). Diese sind montags bis freitags von 7h bis 18.30h. In dringenden Fällen kann ausnahmsweise eine Leistungserbringung außerhalb der Kernarbeitszeiten erfolgen. Ein Anspruch auf eine Leistungserbringung außerhalb der Kernarbeitszeiten besteht für den Kunden gegenüber NEMIUS ohne gesonderte Vereinbarung hierüber nicht, es obliegt NEMIUS und deren Mitarbeitern, ob sie hierzu in dringenden Fällen und, wenn der Terminplan keine andere Option ermöglicht, bereit sind. Erfolgt eine solche Leistungserbringung außerhalb der Kernarbeitszeiten, fallen prozentuale Zuschläge auf die für die Kernarbeitszeit für den jeweiligen Mitarbeiter in dem Angebot genannten Nettopreise als vereinbarte Honorare an. Der Aufschlag für eine Leistungserbringung an Werktagen außerhalb der Kernarbeitszeiten beträgt 50% (Sonderarbeitszeiten: SAZ). Für die an Sonn und Feiertagen oder in der Zeit zwischen dem 24.12. und 31.12. eines Jahres erbrachten Leistungen erfolgt ein 100%iger Aufschlag (Sonn und Feiertagsarbeitszeiten: FAZ). Vorgenannte Aufschläge gelten selbstverständlich nur, sofern in dem Angebot ein solcher Aufschlag nicht bereits berücksichtigt wurde.
e. Die Zahlungsfrist für Rechnungen von NEMIUS beträgt 1 Monat ab Rechnungsdatum, sofern diese nicht nach Nr. 3 f) dieses Vertrages verkürzt ist.
f. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses müssen vom Kunden spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang der Rechnung erhoben werden. Die Einwendungen müssen schriftlich oder in Textform per E-Mail geltend gemacht werden, es genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochenfrist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird NEMIUS bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
g. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht Leistungen abgerechnet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
h. Ungeachtet vorgenannter Regelungen ist NEMIUS berechtigt, im Falle berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden gemäß § 321 BGB nach Vertragsschluss die Erbringung von Leistungen zu verweigern, bis von dem Auftraggeber bzw. Kunden die Gegenleistung oder entsprechen de Sicherheitsleistung erbracht wurde. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, besteht seitens NEMIUS aus diesem Grunde ein Sonderkündigungsrecht.
i. NEMIUS und der Kunde verpflichten sich im Sinne einer möglichst reibungslosen Durchführung der Leistungserbringung zur zeitlichen Abstimmung unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen. Wurde von NEMIUS oder dem Projektleiter/Auditor mit dem Kunden ein Termin beim Kunden vor Ort vereinbart und wird dieser von Kunden nicht rechtzeitig, das heißt mehr als 72 Stunden vor dem Beginn des Projekttages schriftlich oder in Textform (etwa per E-Mail) abgesagt, so gelten die nachfolgenden Vergütungsregeln für diesen Einsatztag des Projektleiters/ Auditors sowie und/ oder entsprechend für die von ihm beauftragten Personen.
j. Erfolgt die Absage 72h bis 24h vor dem Beginn des Projekttages, entsteht für NEMIUS ein Anspruch auf Zahlung der Hälfte der für diesen Tag anfallenden Vergütung des eingesetzten Projektleiters/Auditors (Tageshonorar zzgl. Steuern und Nebenkosten) und entsprechend für die von ihm beauftragten Personen. Erfolgt die Absage weniger als 24 h vor dem Beginn des Projekttages entsteht für NEMIUS ein Anspruch auf Zahlung der vollen für diesen Tag anfallenden Vergütung des eingesetzten Projektleiters/Auditors (Tageshonorar zzgl. Steuern und Neben kosten) und entsprechend für die von ihm beauftragten Personen. Spesen und Fahrtkosten sind jeweils nur zu erstatten, sofern sie angefallen sind. Eventuelle Stornierungskosten trägt der Kunde. Im Zweifelsfalle obliegt es dem Kunden, einen niedrigeren tat sächlichen Schaden bzw. Vergütungsausfall bei NEMIUS nachzuweisen. Sollte ein niedrigerer Schaden bzw. Vergütungsausfall infolge dieses Nachweises feststehen, ist vom Kunden lediglich der durch die Absage tatsächlich entstandene Schaden bzw. Vergütungsausfall zu ersetzen.
k. Nach Ablauf der einmonatigen Zahlungsfrist nach Nr. 6 b) dieses Vertrages fallen gemäß §288 Abs. 5 BGB Mahngebühren in Höhe von 40,00 € als zzgl. Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB an. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.
7. Audits des Kunden bei NEMIUS
Für Audits von Kunden bei NEMIUS werden dem Kunden 2.500 Euro (netto) berechnet, sofern es sich nicht um das erste Audit pro Kalenderjahr handelt und das Audit nicht länger als einen Tag dauert.
8. Referenzkundenwerbung
Mit dem Vertragsschluss gestattet der Kunde, dass NEMIUS im Rahmen der Referenzkundenwerbung, insbesondere auf der Unternehmenswebsite von NEMIUS im Internet sowie in Broschüren, Büchern, und auf Merchandisingprodukten damit wirbt, für den Kunden tätig zu sein. Dies schließt die Verwendung der Unternehmenskennzeichen wie Logos mit ein.
9. Geheimhaltung
a. NEMIUS verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Geschäftsgeheimnisse, die ihr während der Laufzeit des Vertrages und auch nach dessen Beendigung oder auf sonstige Weise bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, soweit es nicht zur Erfüllung der vertraglich übernommenen vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Es gelten vorrangig die einzelvertraglich getroffenen Regelungen, sofern solche mit dem Kunden geschlossen wurden.
b. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten innerbetrieblichen Kenntnis über NEMIUS sowie Vorgänge in Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit NEMIUS unter entsprechender Anwendung der Vorschriften bezüglich Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten.
10. Urheberrechte
a. Die von NEMIUS erstellten Dokumente genießen urheberrechtlichen Schutz. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde das Bestehen dieses urheberrechtlichen Schutzes sowie die Urheberschaft von NEMIUS an den ausgehändigten Unterlagen (Schulungsunterlagen, Arbeitshilfsmittel, etc.) an.
b. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Dokumente über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NEMIUS.
c. Mit der Überlassung von Unterlagen des Kunden an die NEMIUS sichert der Kunde zu, dass der Verwendung der zur Verfügung gestellten Werke keine Urheber und/oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.
11. Haftung
a. NEMIUS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b. Für einfache Fahrlässigkeit haftet NEMIUS – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 25.000 Euro.
c. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
d. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
e. Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von NEMIUS.
12. Abwerbeverbot von Mitarbeitern / Entschädigung
a. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehen und NEMIUS hinsichtlich ihrer Mitarbeiter besonders schutzbedürftig ist. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Nebenbestimmungen.
b. Der Kunde wird weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von NEMIUS einen Arbeitsplatz während der Laufzeit dieses Vertragswerks oder innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Jahren nach dessen Beendigung anbieten oder Mitarbeiter von NEMIUS auf andere Weise abwerben. Als Mitarbeiter gelten sowohl sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter als auch als Freelancer bei NEMIUS beschäftigte Mitarbeiter. Als abgeworben gilt ein Mitarbeiter, sobald er innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Beendigung der Beschäftigung bei NEMIUS ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden oder mit einem mit dem Kunden verbundenen Tochter- oder Mutterunternehmen oder einem sonstigen Unternehmen begründet, das gesellschaftsrechtlich mit dem Kunden verbunden ist, oder den Mitarbeiter auf sonstige Weise unmittelbar (etwa auf selbständiger Basis als Freelancer) beschäftigt. Die vorstehende Regelung gilt nicht, sofern dem fraglichen Mitarbeiter von NEMIUS gekündigt wurde.
c. Für jeden Fall der Verletzung dieses Verbotes verpflichtet sich der Kunde, an NEMIUS eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Zugrunde zu legen ist das vom Abwerbenden zu zahlende Brutto-Jahresgehalt inklusive sämtlicher Zulagen. Das Recht von NEMIUS, darüberhinausgehenden Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Anderslautende Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht auch, wenn die Nutzung oder Anmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der NEMIUS Group GmbH in Offenbach am Main.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von NEMIUS. Diese sind im Anschluss an die AGBen mit einem gesonderten Button und auf unserer Homepage abrufbar.
Ihre NEMIUS Group GmbH
Stand: Oktober 2021