"Anwendungsgebiet": bezieht sich auf den klinischen Zustand, der durch das Medizinprodukt diagnostiziert, verhindert, überwacht, behandelt, gelindert, kompensiert, ersetzt, verändert oder durch das Medizinprodukt kontrolliert werden soll. Sie sollte unterschieden werden von der "Zweckbestimmung/Verwendungszweck", die die Wirkung eines Produkts beschreibt. Alle Produkte haben eine Zweckbestimmung/Verwendungsbestimmung, aber nicht alle Produkte haben eine Indikation (z. B.
Medizinprodukte mit einer Zweckbestimmung zur Desinfektion oder Sterilisation von Produkten).
[Begriffsdefinition gemäß MDCG 2020-6 Nr. 1.2]