Phase, in der ein Produkt erstmals bestimmungsgemäß auf dem gemeinschaftlichen Markt angewendet werden kann.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Artikel 1 Nr. 2i]
Phase, in der ein Produkt erstmals bestimmungsgemäß auf dem gemeinschaftlichen Markt angewendet werden kann.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Artikel 1 Nr. 2i]