Glossar

Inverkehrbringen [IVDD]

IVDD

Die erste entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung eines Produkts mit Ausnahme eines Produkts für Leistungsbewertungszwecke im Hinblick auf seinen Vertrieb und/oder seine Verwendung auf dem gemeinschaftlichen Markt, ungeachtet dessen, ob es sich um ein neues oder ein als neu aufbereitetes Produkt handelt.

 

[Begriffsdefinition gemäß (98/79/EG) Artikel 1 Nr. 2i]