Unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Anhang IX Nr. 1.1]
Unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Anhang IX Nr. 1.1]