„Langzeitig“ bedeutet unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Anhang VIII Kapitel I Nr. 1.3]
„Langzeitig“ bedeutet unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Anhang VIII Kapitel I Nr. 1.3]