„Leistung“ bezeichnet die Fähigkeit eines Produkts, seine vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung zu erfüllen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 22]
„Leistung“ bezeichnet die Fähigkeit eines Produkts, seine vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung zu erfüllen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 22]