Gemäß der Definition in der Richtlinie 2001/83/EG:
(a) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bezeichnet werden, oder
(b) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper entweder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung oder zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose verwendet oder verabreicht werden können.
[frei übersetzt gemäß Begriffsdefinition MDCG 2021-24 Nr. 3.1.8]