„Nicht lebensfähig“ bedeutet: Ohne die Fähigkeit, einen Stoffwechsel aufrechtzuerhalten oder sich fortzupflanzen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 16]
„Nicht lebensfähig“ bedeutet: Ohne die Fähigkeit, einen Stoffwechsel aufrechtzuerhalten oder sich fortzupflanzen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 16]