„Partikel“ im Sinne der Definition von Nanomaterialien in Nummer 18 bezeichnet ein winziges Teilchen einer Substanz mit definierten physikalischen Grenzen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 19]
„Partikel“ im Sinne der Definition von Nanomaterialien in Nummer 18 bezeichnet ein winziges Teilchen einer Substanz mit definierten physikalischen Grenzen.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 19]