Der Begriff "Resorption" bezieht sich im Zusammenhang mit implantierbaren Produkten auf den Abbau eines Stoffes im Körper und die metabolische Ausscheidung der entstehenden Abbauprodukte aus dem Körper. Er gilt nicht für Stoffe, die unverändert aus dem Körper ausgeschieden werden, z. B. Insufflationsgase für die Bauchhöhle oder laparoskopische und endoskopische Verfahren.
[frei übersetzt Begriffsdefinition gemäß MDCG 2021-24 Nr. 3.1.8]