„Risiko“ bezeichnet die Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und Schwere des Schadens.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 23 entspricht auch Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/746 Artikel 2 Nr. 16]
„Risiko“ bezeichnet die Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und Schwere des Schadens.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 23 entspricht auch Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/746 Artikel 2 Nr. 16]