„Rücknahme“ bezeichnet jede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein in der Lieferkette befindliches Produkt weiterhin auf dem Markt bereitgestellt wird.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 63 entspricht auch Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/746 Artikel 2 Nr. 66]