„Rückruf“ bezeichnet jede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines dem Endverbraucher schon bereitgestellten Produkts abzielt.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Artikel 2 Nr. 62 entspricht auch Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/746 Artikel 2 Nr. 65]