Glossar

Sonderanfertigung [AIMDD]

AIMDD

Jedes aktive implantierbare medizinische Gerät, das nach schriftlicher Verordnung eines namentlich angegebenen spezialisierten Arztes unter seiner Verantwortung nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt wird und zur ausschließlichen Anwendung bei einem namentlich genannten Patienten bestimmt ist.

 

[Begriffsdefinition gemäß (90/385/EWG) Artikel 1 Nr. 2d]