„Verletzte Haut oder Schleimhaut“ bezeichnet einen Bereich der Haut oder Schleimhaut, der eine pathologische Veränderung oder eine Veränderung infolge einer Erkrankung oder eine Wunde aufweist.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Anhang VIII Kapitel I Nr. 2.8]