„Vorübergehend“ bedeutet unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von weniger als 60 Minuten bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Anhang VIII Kapitel I Nr. 1.1]
„Vorübergehend“ bedeutet unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von weniger als 60 Minuten bestimmt.
[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/745 Anhang VIII Kapitel I Nr. 1.1]