Glossar

Zubehör [MDD]

MDD

Gegenstand, der selbst kein Produkt ist, sondern nach seiner vom Hersteller speziell festgelegten Zweckbestimmung zusammen mit einem Produkt zu verweinden ist, damit dieses entsprechend der vom Hersteller des Produkts festgelegten Zweckbestimmung des Produkts angewendet werden kann.

 

[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Artikel 1 Nr. 2b]