Zweckbestimmung: die Verwendung, für die das medizinische Gerät nach den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung bestimmt und geeignet ist.
[Begriffsdefinition gemäß (90/385/EWG) Artikel 1 Nr. 2f]
Zweckbestimmung: die Verwendung, für die das medizinische Gerät nach den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung bestimmt und geeignet ist.
[Begriffsdefinition gemäß (90/385/EWG) Artikel 1 Nr. 2f]