„Zweckbestimmung“ bezeichnet die Verwendung, für die das Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers in der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung und/oder dem Werbematerial bestimmt ist.
[Begriffsdefinition gemäß (98/79/EG) Artikel 1 Nr. 2h]
„Zweckbestimmung“ bezeichnet die Verwendung, für die das Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers in der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung und/oder dem Werbematerial bestimmt ist.
[Begriffsdefinition gemäß (98/79/EG) Artikel 1 Nr. 2h]