Zweckbestimmung: Verwendung, für die das Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers in der Etikettierung, der Gebrauchsanweisung und/oder dem Werbematerial bestimmt ist.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Artikel 1 Nr. 2g]
Zweckbestimmung: Verwendung, für die das Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers in der Etikettierung, der Gebrauchsanweisung und/oder dem Werbematerial bestimmt ist.
[Begriffsdefinition gemäß (93/42/EWG) Artikel 1 Nr. 2g]