Das MPDG ist seit dem 26. Mai 2021 das gültige Regelwerk und ersetzt das Medizinproduktegesetz (MPG). Es wurde eingeführt, um eine Angleichung an die europäische MDR zu erreichen. Das MPDG ist daher kein eigenständiges Regelwerk, sondern dient als Ergänzung zur MDR und ist mit dieser auf nationaler Ebene komplementär zu lesen. Bei einem Vergleich des MPDG mit dem MPG fällt auf, dass die Strafen höher sind und es mehr Strafgründe gibt. Beispiele hierfür sind die unerlaubte Inverkehrbringung von Medizinprodukten oder gewerbsmäßige Verstöße gegen die Verordnung.
Für Kenner des MPG könnte es interessant sein zu wissen, dass die Position des Sicherheitsbeauftragten nicht mehr vorhanden ist und stattdessen allgemein "der Hersteller" die entsprechenden Sicherheitspflichten hat. Die Kontrolle und Überwachung der Produktperformanz im Markt wurde hingegen ausgebaut. Das Beantragen, Beginnen, Durchführen und Überwachen von klinischen Prüfungen ist beispielsweise deutlich komplexer und detaillierter geworden.