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MPEUAnpG

Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)

Durch das MPEUAnpG wird das nationale Medizinprodukterecht an die EU-Vorgaben angeglichen. Dadurch haben das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut mehr Befugnisse erhalten, wie beispielsweise Verbotsrechte und Rückrufe bei nachgewiesenen Risiken (siehe auch das MPDG). Dennoch bleibt die grundlegende Zuständigkeit für erforderliche Maßnahmen weiterhin bei den Landesbehörden.

Auch im Kampf gegen gefälschte oder nicht ausreichend zertifizierte Produkte wird die Verordnung konkreter. Hier greift die "Medicrime"-Konvention des Europarates.

In diesem gut regulierten Markt ist es unerlässlich, über Kenntnisse der Sachlage zu verfügen und ein Auge für Details zu haben. Die Firma NEMIUS bietet Ihnen auf Anfrage ihre fachkundige Expertise an, um Ihnen dabei zu helfen, die zahlreichen Herausforderungen mit Bravour zu meistern.

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