Durch das MPEUAnpG wird das nationale Medizinprodukterecht an die EU-Vorgaben angeglichen. Dadurch haben das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut mehr Befugnisse erhalten, wie beispielsweise Verbotsrechte und Rückrufe bei nachgewiesenen Risiken (siehe auch das MPDG). Dennoch bleibt die grundlegende Zuständigkeit für erforderliche Maßnahmen weiterhin bei den Landesbehörden.
Auch im Kampf gegen gefälschte oder nicht ausreichend zertifizierte Produkte wird die Verordnung konkreter. Hier greift die "Medicrime"-Konvention des Europarates.
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