Die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR, offiziell: (EU) 2017/746) ersetzt die In-vitro-Diagnostika-Richtlinie (IVDD) und ist seit Mai 2022 rechtlich bindend. In-vitro-Diagnostika, die nicht entsprechend umgestellt wurden, dürfen ab dem genannten Datum nur noch so lange vertrieben werden, wie ihre CE-Zertifizierung gültig ist (fünf Jahre nach der Anmeldung).
Bitte beachten Sie die erlängerten Übergangsfristen.