Die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR, offiziell: (EU) 2017/745) ersetzt die Medizinprodukterichtlinie (MDD) und ist seit dem 26. Mai 2021 rechtlich bindend. Medizinprodukte nach MDD, die nicht entsprechend umgestellt wurden, dürfen nur noch bis zum Ablauf der CE-Zertifizierung, also fünf Jahre nach der Anmeldung, vertrieben werden.
Verlängerten Übergangsfristen: Ende 2027 (für Produkt mit höherem Risiko) bzw. Ende 2028 (für Produkte mit mittlerem bis geringem Risiko). Diese Verlängerung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.