Die Medizinprodukteverordnung (MDR, (EU) 2017/745) und die In-Vitro-Diagnostikum-Verordnung (IVDR, (EU) 2017/746) haben seit Januar 2017 die Medizinprodukterichtlinien (MDD) und die In-vitro-Diagnostikum-Richtlinie (IVDD) abgelöst. Die Frist zur Umstellung wurde zunächst auf den 25. Mai 2021 festgelegt, nach einer Verlängerung blieb dies der neueste Stichtag. Mitterweile wurden einige Übergangsfristen ein weiteres Mal verlängert.
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Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika, die nicht entsprechend den neuen Regelungen der MDR und IVDR umgestellt wurden, dürfen nur noch bis zum Ablauf der Gültigkeit ihrer CE-Zertifizierung vertrieben werden, was in der Regel fünf Jahre nach der Anmeldung erfolgt. Der Hauptunterschied besteht vor allem in einer umfangreicheren technischen Dokumentation, geht jedoch über diesen Aspekt hinaus. Fachkundige Expertise ist in vielen Teilbereichen von entscheidender Bedeutung.